Mitgliedschaft
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Anmeldeformular
 

VIP Mitgliedschaft

Alle Personen ab 16 Jahre

VIP-Member Konditionen sind nicht übertragbar an Dritte und gelten nur für den Inhaber.

Für VIP-Member Piloten, ist die Mitgliedschaft obligatorisch um den Clubhelikopter selber als Pilot oder am Doppelsteuer chartern zu können.

Mitgliederausweis mit Foto

VIP Vergünstigungen bei allen Clubveranstaltungen

Auf clubinternen Weiterbildungskurse, wie Flughelfer Kat-I. werden 50% Rabatt gewährt.

Alle Überflüge vom Startplatz an die offiziellen Clubevent Lokationen, sind für VIP-Member gratis. Diese werden nach eingehender Reservation der Member vergeben.

Vorrang auf einen Passagier Fensterplatz oder Front Passagierplatz, Copilotensitzplatz. Diese werden nach eingehender Reservation der Member vergeben.

Helikopter Charter zu VIP-Konditionen

Wenn mehrere VIP-Member den Helikopter reservieren, wird die Sitzvergabe unter den VIP-Member abgeschprochen und koordiniert.

Stimmrecht gem. ZGB Art.67

Jahresbeitrag CHF 650.-

Einzelmitgliedschaft

Alle Personen ab 16 Jahre

Mitgliederausweis

Vergünstigungen bei allen Clubveranstaltungen

Helikopter Charter zu Aktivmember Konditionen

Stimmrecht gem. ZGB Art.67

Jahresbeitrag CHF 100.-

Familienmitgliedschaft

Ehepartner / Ehepartnerin

Mitgliederausweis für Ehepartner / Ehepartnerin

Vergünstigungen bei allen Clubveranstaltungen

Helikopter Charter zu Aktivmember Konditionen

Stimmrecht gem. ZGB Art.67

Jahresbeitrag CHF 150.-

Mitgliedschaft Kinder

Bis zum 16. Altersjahr

Mitgliederausweis

Vergünstigungen bei allen Clubveranstaltungen

Helikopterfliegen zu Aktivmember Konditionen

Einmalig für Clubausweis CHF 30.-

Passivmitgliedschaft

Alle Personen und Institutionen

Eintrag in die offizielle SHC Memberliste

Einladung bei allen Clubveranstaltungen

Helikopter Charter zu Passivmember Konditionen

Jahresbeitrag CHF 30.-

Beitritt

Mit offiziellem Antragsformular oder via SHC Website Antragsformular

Austritt

Dieser kann dem Vorstand jederzeit schriftlich erklärt werden. Der ordentliche Jahresbeitrag für das Kalenderjahr, in welchem der Austritt erfolgt, ist voll zu entrichten.

 

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